Die Funktion des Schrittmachers, Defibrillators (S-ICD, ICD oder CRT-System) oder Event Recorders wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Die Abstände von 3-12 Monate variieren je nach Herzerkrankung.
Untersuchungsablauf
Über einen Programmierkopf werden bestimmte Parameter sowie die verbleibende Laufzeit/Batterie abgefragt und dokumentiert.
Aussagekraft
Verschiedene Daten wie z.B. Herzfrequenzen, gutartige oder bösartige Herzrhythmusstörungen werden mittlerweile von modernen Schrittmachern erfasst und können bei der Kontrolluntersuchung abgefragt werden. Entsprechend dieser Hinweise kann dann bei Bedarf die Funktionsweise umprogrammiert und die Arbeitsweise des Schrittmachers den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Telemedizin für Defibrillator Patienten
Alle Defibrillator Modelle bieten die Option der Fernabfrage von zu Hause an, sog. Telemedizin. Hierfür erhalten Sie ein portables Gerät, welches die Daten Ihres Defibrillator empfängt, speichert und sie dann je nach Hersteller entweder per Knopfdruck oder vollautomatisch überträgt. Die abgefragten Daten werden auf eine geschützte Internetseite (Hersteller der implantierten Systems) übertragen und werden von mir dort über einen Zugangscode eingesehen. Dabei werden u.a. folgende wichtige Informationen übermittelt:
- aufgetretene Herzrhythmusstörungen
- aus dem Implantat abgegebene Therapien (z.B. Schocks bei ICDs)
- Batteriestatus des Implantats
- Zustand der Elektroden.
Dies sind vollwertige sog. telemetrische Nachsorgen. Diese telemedizinischen Abfragen bieten nicht nur den Vorteil einer Zeitersparnis durch bequeme und einfache Datenübertragung von zu Hause, sondern machen den Besuch in der Praxis zum Auslesen der Daten, gerade in Pandemie Zeiten, zunächst überflüssig. 4x Abfragen werden von der Krankenkasse pro Jahr max. übernommen, eine Abfrage mit persönlichem Arztkontakt ist Teil der Telemedizinvereinbarung zwischen den Krankenkassen/Herstellern.
Ein weiterer Vorteil der Telemedizin ist die Möglichkeit der präventiven Medizin mittels kontinuierlicher Monitorüberwachung von Patienten mit einer Herzschwäche (z.B. sog. „Carelink Optivol“ der Firma Medtronic oder CorVue™ der Firma Abbott, vormals St. Jude Medical; und ähnliche Featues weiterer Firmen..), so dass im Einzelfall frühzeitig, schon vor Eintreten von Beschwerden, eine entsprechende Therapie eingeleitet werden kann und somit eine kardiale Dekompensation und u.U. stationäre Behandlung vermieden werden kann.
Eine Kostenübernahme der Telemedizin ist allerdings abhängig Ihrer Krankenkasse. Die Telemedizin wird derzeit leider noch nicht von allen Krankenkassen unterstützt.